Aulhausen, den 6. April 2020.- Eigentlich freut sich das Sankt Vincenzstift über jeden Besucher. Aber in Zeiten von Corona ist es anders. In der Einrichtung leben Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung zu den Corona-Risikogruppen zählen. Ziel des seit Anfang März gebildeten Krisenstabs des Sankt Vincenzstiftes ist es, eine Ausbreitung des Virus in der Einrichtung möglichst zu verhindern. Dies ist bislang gelungen. Auch Dank zahlreicher Maßnahmen, die dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dienen. Selbst Angehörige dürfen derzeit nicht zu Besuch kommen, was für beide Seiten eine Belastung ist.
Darüber hinaus hat das Sankt Vincenzstift auf Anweisung des hessischen Sozialministeriums die Nutzung seines Privatgeländes für externe Personen eingeschränkt. Die Regelung, die seit dem 17. März 2020 gilt, ist eindeutig: Das Gelände darf von externen Besuchern nicht betreten werden. Dies gilt auch für Spaziergänger oder Radfahrer, die das Gelände durchqueren möchten. An den Zugängen auf das Gelände weisen Schilder auf das zeitlich begrenzte Betretungsverbot hin.
Dennoch werden auf dem Gelände immer wieder Menschen angetroffen, zu Fuß oder auf dem Rad, die nicht zum Sankt Vincenzstift gehören. Mitarbeiter, die diese Externen ansprechen und auf die Regelung hinweisen, stoßen nicht selten auf Unverständnis oder werden ignoriert.
Das Privatgelände steht jedoch derzeit ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung offen, damit diese sich im Freien aufhalten können, ohne Gefahr zu laufen, sich zu infizieren. Denn zahlreiche Menschen mit Beeinträchtigung sind nicht in der Lage, eigenverantwortlich den vorgeschriebenen Abstand von 2 Metern einzuhalten.
Die Geschäftsführung bittet Spaziergänger und Radfahrer im Interesse der Bewohner, das aktuelle Betretungsverbot zu berücksichtigen, das bis auf Widerruf gilt.
Bei Verstößen gegen diese Regelung muss sich das Sankt Vincenzstift leider vorbehalten, die Polizei Rüdesheim einzuschalten.