Sankt Vincenzstift, Rüdesheim am Rhein

Corona

Aktuelle Informationen zu Corona (Stand 1. März 2023)

An dieser Stelle finden Sie relevante Informationen zum Thema Corona: Etwa zu Besuchszeiten oder auch zum Thema Impfen.

Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert, sofern uns neue Vorgaben vorliegen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!


Regelungen für Besuchende

Regelungen für Besuchende (Stand 1. März 2023)

  • Besuchende sind z.B.: Angehörige, Handwerker, externe Therapeuten, Ärzte, Bewerber, Hospitanten, externe Dienstleister.
  • Die Testpflicht für Besuchende, die die Einrichtung betreten, entfällt.
  • Besuchende sind weiterhin verpflichtet, eine FFP2 Maske zu tragen. 

Besuchende mit positivem Test:

  • Besuchende unterliegen im Falle eines positiven Schnellttests/Selbsttests einem Betretungsverbot für mindestens 5 Tage nach Vornahme des zugrunde liegenden Tests.
  • Nach Ablauf des Zeitraums von 5 Tagen dürfen Besuchende unsere Einrichtungen erst wieder betreten, wenn sie mindestens 48h symptomfrei sind oder 10 Tage seit dem zugrunde liegenden Test vergangen sind.
     

Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind folgende Personengruppen:

  • Rettungsdienste, Betreuungsrichter:innen, Seelsorger:innen bei Sterbeprozessen. Diese sind im Notfalleinsatz oder nehmen hoheitliche Aufgaben wahr
  • Post- und Paketboten oder Anlieferer – vorausgesetzt, sie halten sich nicht länger als 15 Minuten im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich auf.